ABLAUF
Ablauf und Rahmenbedingungen einer Psychotherapie
Die Sitzungen dauern in der Regel 50 Minuten im Einzelsetting und 90 Minuten im Paarsetting.
Psychotherapie kann nur auf Freiwilligkeit und Basis der Eigenverantwortung geschehen.
Gesetzlich ist die Psychotherapeutin zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Dadurch bleibt Ihre Privatsphäre geschützt und gewahrt. Wenn Sie einen Kostenzuschuss oder eine Kostenübernahme durch die Kasse beantragen, wird der Antrag zur Abrechnung an die zuständige Kasse übermittelt und die betreffenden Daten werden somit weitergegeben. Für den Antrag müssen Sie einer Weitergabe der Daten zustimmen. Wenn Sie dies nicht in Anspruch nehmen möchten, werden auch keine Daten weitergegeben.
In einem Erstgespräch können Sie die Psychotherapeutin persönlich kennenlernen und den Ablauf und die Arbeitsweise besprechen.
Die Dauer einer Psychotherapie kann individuell sehr unterschiedlich sein. Je nach Indikation und Therapiezielen kann die Zeitspanne von punktuellen Sitzungen über einige Wochen bis hin zu mehreren Jahren liegen.
Vereinbarte Termine werden für Sie freigehalten und als Dienstleistung verrechnet, auch wenn Sie diese Sitzung nicht in Anspruch nehmen. Eine zeitgerechte Absage, spätestens 48 Stunden vor dem Termin, befreit Sie von dieser Verpflichtung.
Wenn Sie einen Kassenzuschuss beantragen wollen, ist dies unbedingt im Erstkontakt zu besprechen. Nur so können die notwendigen Schritte zeitgerecht besprochen werden.
Kosten und Refundierungsmöglichkeiten
Kosten einer Therapiestunde
Die Kosten können Sie mit der Therapeutin beim ersten Telefonat besprechen oder auch per Mail erfragen. Sie bekommen nach jeder Sitzung einen Zahlungsbeleg und auf Wunsch stelle ich Ihnen zusätzlich eine Honorarnote aus.
Möglichkeiten eines Kostenzuschusses von der Krankenkasse
Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren. Der Kostenzuschuss von der Krankenkasse erfolgt bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (ICD-10 Diagnose). Für den Zuschuss wird eine Bestätigung einer ärztlichen Untersuchung (vom praktischen Arzt) vor der zweiten Therapieeinheit benötigt. Genauere Informationen gebe ich Ihnen gerne bei einer telefonischen Anfrage oder im Erstgespräch. Weitere notwendige Unterlagen für die Rückvergütung durch die Kasse erhalten Sie beim Zustandekommen einer Therapie von mir.
Ausländische Krankenkassen und Zusatzversicherungen
Bei manchen Auslandsversicherungen besteht die Möglichkeit, dass die Therapie zur Gänze von Ihrer Kasse übernommen wird. Auch kann mit der Europäischen Versicherungskarte eine Kostenrückerstattung durch die Gebietskrankenkasse erfolgen. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kontaktperson der jeweiligen Versicherung. Zusatzversicherungen kommen meist für die Differenz zwischen tatsächlichem Honorar und der Kassenrefundierung auf. Ich bin Ihnen gerne bei der genauen Abklärung, welche Schritte für Ihre individuelle Situation erforderlich sind, behilflich.